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Schutzkonzept Grenzverletzungen

Die Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich steht ein für den Schutz der Würde und der Integrität aller Menschen, die für sie arbeiten oder ihre Dienste in Anspruch nehmen. Der Kirchenrat hat dafür ein umfassendes Schutzkonzept Grenzverletzungen erarbeitet. Dieses beinhaltet den seit 2022 geltenden Verhaltenskodex, Schulungen für Mitarbeitende und Behörden, eine Ansprechstelle und Vertrauenspersonen sowie klare Rollen und Aufgaben für Kirchgemeinden und auf Ebene Landeskirche.

Im Schutzkonzept Grenzverletzungen der Zürcher Landeskirche wird der Begriff «Grenzverletzungen» in umfassendem Sinn verstanden. Er beinhaltet alle Arten von Verletzungen der körperlichen, seelischen, sexuellen und spirituellen Integrität. Der Begriff umfasst verschiedene Schweregrade und reicht von unsensiblem Verhalten im Umgang mit Nähe und Distanz über verschiedene Arten von Machtmissbrauch und sexueller Belästigung bis hin zu sexueller Ausbeutung. Mobbing, die Verletzung von Geheimhaltungspflichten, der unrechtmässige Umgang mit Personendaten aller Art oder das Nichtbeachten des Rechts am eigenen Bild gehören ebenfalls dazu.

Die Kirchgemeinde Kilchberg wendet das Schutzkonzept Grenzverletzungen wie auch den Verhaltenskodex der Landeskirche an.

Weitere Informationen: Schutzkonzept Grenzverletzungen

Ansprechstelle Grenzverletzungen der Reformierten Kirche Kilchberg
marc.faistauer@refkilch.ch
Telefon 079 600 50 66

Ansprechstelle Grenzverletzungen der Reformierten Kirche Kanton Zürich
sabine.scheuter@zhref.ch
Telefon 044 258 92 30