Protokollauflage
Es wurde über folgende Vorlagen entschieden:
- Budget 2025 a)genehmigt b) Senkung Steuerfuss von 9 auf 8 Prozent wurde genehmigt
- Umbenennung Bibliothekskommission zu Kulturkommission wurde genehmigt
- Abnahme Protokoll der Kirchgemeindeversammlung durch Kirchenpflege wurde genehmigt
Das Protokoll liegt ab Mittwoch, 11. Dezember 2024, während den Öffnungszeiten im reformierten Kirchgemeindesekretariat, Stockenstrasse 150, Kilchberg, zur Einsicht auf und wird auf unserer Website www.refkilch.ch aufgeschaltet.
Gegen die Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit binnen 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Dr. Max Walter, Präsident, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.
8802 Kilchberg, 11. Dezember 2024 (Publikationsdatum)
Evangelisch-reformierte Kirchenpflege Kilchberg
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